Förderrechner · Stand Mai 2026

Berechnen Sie Ihre Förderung in 60 Sekunden.

Unser kostenloser Förderrechner kombiniert alle relevanten Förderbausteine für den Dachgeschossausbau in Bochum: BAFA BEG EM, KfW 261, das Kommunale Modernisierungsprogramm Bochum, die Emschergenossenschaft „10.000 Grüne Dächer", progres.nrw und optional den Steuerbonus nach § 35c EStG. Passen Sie die Schieberegler an – Sie sehen sofort, wie viel Förderung realistisch ist und welchen Eigenanteil Sie selbst tragen.

Förderrechner – Dachgeschossausbau Bochum

Stand Mai 2026 · Bundesförderung (BAFA / KfW) + Kommunales Modernisierungsprogramm Bochum + NRW

Bochum hat ein eigenes kommunales Förderprogramm für Dachdämmung und Gebäudesanierung: das Kommunale Modernisierungsprogramm mit bis zu 25 % Zuschuss. Wichtig: Es gilt nur im Fördergebiet Cityradialen und setzt einen positiven BAFA-Bescheid als Pflichtvoraussetzung voraus.
Geschätzte Baukosten 60.000 €
davon Dämmung / Hülle 50 %
Wohneinheiten im Gebäude 1

Alle Angaben ohne Gewähr. Förderrichtlinie Kommunales Modernisierungsprogramm Bochum: zuletzt aktualisiert 3. April 2025. Antrag immer vor Beginn der Maßnahme stellen. Kommunales Programm: BAFA-Bescheid muss vorher vorliegen. Quellen: BAFA, KfW, Stadt Bochum / Amt für Stadtplanung und Wohnen, Emschergenossenschaft / klima-werk.de, NRW.Förderung (Stand Mai 2026).

Bundesförderung

BAFA BEG EM: 15 % + 5 % iSFP-Bonus auf Dachdämmung

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ausgezahlt und ist das Standbein jeder Dachgeschossausbau-Förderung in Bochum. Gefördert werden energetische Sanierungen an der Gebäudehülle, also genau die Maßnahmen, die beim Ausbau eines Dachgeschosses ohnehin anfallen: Dämmung von Dachfläche, Gaubenwangen, Dachschrägen, Drempel und oberster Geschossdecke.

Was wird gefördert?

  • Dachflächendämmung: Zwischensparren-, Aufsparren- oder Kombidämmung. Erreichter U-Wert ≤ 0,14 W/(m²K) ist Fördervoraussetzung (deutlich besser als der gesetzliche GEG-Mindestwert von 0,24 W/(m²K)).
  • Gauben und Dachfenster: Austausch gegen energetisch hochwertige Fenster mit Uw ≤ 0,95 W/(m²K).
  • Oberste Geschossdecke: Wenn das Dach nicht ausgebaut, aber die Decke gedämmt wird (kommt beim Ausbau seltener vor).
  • Außenwände und Drempel: Wenn im Zuge des Ausbaus auch Giebelwände und Drempel energetisch ertüchtigt werden.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderquote für eine Dachdämmung setzt sich aus zwei Bausteinen zusammen:

  • 15 % Grundförderung auf alle förderfähigen Kosten (Material und Handwerker).
  • zusätzliche 5 % iSFP-Bonus, wenn Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) durch einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten erstellen lassen. Die Kosten für den iSFP selbst werden ebenfalls zu 80 % bezuschusst (max. 1.300 €).

Damit sind bis zu 20 % Zuschuss auf die Baukosten möglich. Die maximale Fördersumme ist auf 30.000 € pro Wohneinheit und Kalenderjahr gedeckelt – mit iSFP-Bonus sogar 60.000 €. Bei einem typischen 70-m²-Dachausbau in Bochum (rund 60.000 € Baukosten, 50 % Dämmung = 30.000 € förderfähig) sind 6.000 € Förderung realistisch, mit iSFP 9.000 €.

Bundesförderung

KfW 261: 150.000 € Kredit pro Wohneinheit plus Tilgungszuschuss

Ergänzend zur BAFA können Sie für den Dachgeschossausbau das Förderprogramm 261 (Wohngebäude – Sanierung) der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) nutzen. Während die BAFA reine Zuschüsse zahlt, ist die KfW 261 ein zinsgünstiger Annuitätenzuschuss mit Tilgungszuschuss. Beide Programme schließen sich nicht aus, sondern ergänzen sich.

Konditionen KfW 261 im Überblick

  • Maximaler Kreditbetrag: 150.000 € pro Wohneinheit – bei einem Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss sind das 150.000 €, bei einem Zweifamilienhaus 300.000 €.
  • Tilgungszuschuss: 5 % bei Erreichen eines Effizienzhauses 85, bis zu 45 % bei Effizienzhaus 40 EE – für eine typische Dachsanierung mit Dämmung erreichen Sie meist Effizienzhaus-Stufen zwischen 85 und 70, was 5–25 % Tilgungszuschuss bedeutet.
  • Zinsbindung: 10 Jahre, mit tilgungsfreien Jahren zu Beginn.
  • Laufzeit: bis zu 35 Jahre.

In Bochum empfehlen wir bei Bauinvestitionen ab ca. 80.000 € die parallele Beantragung von BAFA und KfW 261. Wir prüfen Ihre Situation und sprechen eine klare Empfehlung aus.

Städtische Förderung

Kommunales Modernisierungsprogramm Bochum: bis zu 25 % Zuschuss

Die Stadt Bochum ergänzt die Bundesförderung mit einem eigenen Modernisierungsprogramm – und das ist in Bochum besonders großzügig. Eigentümerinnen und Eigentümer, deren Immobilie im Fördergebiet „Cityradialen" liegt, können zusätzlich zur BAFA einen Zuschuss von bis zu 25 % der Baukosten erhalten, maximal 50.000 € pro Objekt. Die Förderrichtlinie wurde zuletzt am 3. April 2025 aktualisiert und ist aktuell in Kraft.

Wie hoch ist die Förderung konkret?

  • Zuschusssatz: bis zu 25 % der anerkannten Baukosten (Material und Handwerkerleistung).
  • Höchstbetrag: 50.000 € pro Gebäude.
  • Kombination mit BAFA: ausdrücklich erwünscht – die Bochumer Förderung versteht sich als Ergänzungszuschuss zur BAFA.
  • Zielgruppe: Eigentümer von Wohngebäuden mit höchstens 30 Wohnungen, Selbstnutzer und Vermieter gleichermaßen.

Die wichtigste Regel: Erst BAFA, dann Bochum

Das Kommunale Modernisierungsprogramm setzt einen positiven BAFA-Bescheid voraus. Wer zuerst den Bochumer Zuschuss beantragt, fällt durch. Wir übernehmen die Antragstellung in der richtigen Reihenfolge: erst BAFA, dann KfW 261, dann den städtischen Ergänzungszuschuss.

Rechenbeispiel: 70-m²-Dachausbau in Bochum

Eine typische Dämmung eines 70-m²-Dachgeschosses im Fördergebiet kostet rund 30.000 € (50 % Dämmungsanteil). Ihr Eigenanteil sinkt mit optimaler Förderkombination wie folgt:

  • BAFA 15 %: 4.500 € auf 30.000 € förderfähige Kosten
  • iSFP-Bonus 5 %: weitere 1.500 €
  • KfW 261 Tilgungszuschuss 5 %: ca. 1.500 € (oder bis 25 % bei besserer Effizienzhaus-Stufe)
  • Kommunaler Bochumer Zuschuss 25 %: ca. 7.500 € (25 % auf 30.000 € Dämmungskosten)
  • Gesamtförderung Dämmung: rund 15.000 € – 50 % der Dämmungskosten.
Alternative Förderung

Steuerbonus nach § 35c EStG: 20 % über drei Jahre

Wer auf Bundes- und Landesebene leer ausgeht, kann alternativ die Steuerermäßigung nach § 35c Einkommensteuergesetz (EStG) nutzen. Sie funktioniert wie ein fiktiver Zuschuss, der direkt mit der Einkommensteuer verrechnet wird. Über drei Jahre verteilt, lassen sich bis zu 20 % der Baukosten steuerlich absetzen – maximal 40.000 € (höchstens 7 % der Bemessungsgrundlage pro Jahr).

Aufteilung über drei Jahre

  • Jahr 1: 7 % – maximal 14.000 €
  • Jahr 2: 7 % – maximal 14.000 €
  • Jahr 3: 6 % – maximal 12.000 €
  • Summe: 20 % – maximal 40.000 €

Wann ist der Steuerbonus sinnvoll?

Der Steuerbonus lohnt sich für Eigentümer mit hohem zu versteuernden Einkommen, die ihre Steuerlast aktiv reduzieren möchten – und für Fälle, in denen die BAFA-Förderung nicht greift. Wichtig: Steuerbonus und BAFA-Zuschuss schließen sich für dieselbe Maßnahme aus. Da die Bochumer Förderung den BAFA-Bescheid voraussetzt, entfällt mit dem Steuerbonus auch der kommunale Ergänzungszuschuss. Wir beraten Sie vorab, welche Variante für Ihr Vorhaben die wirtschaftlich beste ist.

Regionale Förderung

Emschergenossenschaft „10.000 Grüne Dächer": 50 €/m² für Gründach-Aufbau

Die Emschergenossenschaft fördert im Rahmen ihres Programms „10.000 Grüne Dächer" die Begrünung von Dachflächen im Emscher-Einzugsgebiet. Bochum liegt vollständig im Programmgebiet. Pro Quadratmeter Gründachfläche erhalten Eigentümer 50 € Zuschuss, maximal 10.000 € pro Gebäude. Gefördert wird der komplette Gründach-Aufbau inklusive Wurzel- und Drainageschicht, Substrat und Bepflanzung.

Die Gründach-Förderung der Emschergenossenschaft kann mit BAFA BEG EM kombiniert werden, sofern die Dämmung unter dem Gründach den BAFA-U-Wert von 0,14 W/(m²K) erreicht. Beide Fördertöpfe werden unabhängig voneinander beantragt und ausgezahlt. Wir prüfen die Förderfähigkeit Ihrer Dachfläche und rechnen Ihnen die Kombination durch.

Landesprogramm NRW

progres.nrw – Klimaschutztechnik für PV und Wärmepumpen

Ergänzend zu BAFA und KfW können Sie für technische Anlagen, die im Zuge des Dachgeschossausbaus neu installiert werden, das Förderprogramm progres.nrw des Landes Nordrhein-Westfalen nutzen. progres.nrw ist modular aufgebaut und bietet für unterschiedliche Technologien eigene Förderbausteine.

Relevante Bausteine für den Dachausbau in Bochum

  • progres.nrw – Klimaschutztechnik (Photovoltaik): Pauschalen pro kWp installierter Leistung.
  • progres.nrw – Wärmepumpen: Wenn im Zuge des Dachausbaus die Heizung modernisiert oder erweitert wird.
  • progres.nrw – Anschluss Fernwärme: Bochum verfügt über ein gut ausgebautes Fernwärmenetz.

Auch progres.nrw muss vor Auftragsvergabe und Baubeginn beantragt werden. Die Bearbeitungszeit bei der Bezirksregierung Arnsberg beträgt je nach Programmteil 4 bis 12 Wochen. Wir übernehmen die Antragstellung und stimmen die progres.nrw-Bausteine mit der BAFA- und KfW-Förderung ab.

Förderstrategie

Die richtige Reihenfolge: So beantragen Sie Ihre Förderungen

Förderanträge sind eine Frage der Reihenfolge. Wer den falschen Schritt zuerst macht, riskiert den Verlust aller weiteren Bausteine. In Bochum hat sich die folgende Sequenz bewährt:

  1. iSFP erstellen lassen (2–4 Wochen vor BAFA-Antrag)
    Ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte erstellt den individuellen Sanierungsfahrplan. Ohne iSFP erhalten Sie nur 15 % BAFA, mit iSFP 20 % – und damit zusätzliche 1.500 € auf eine typische 30.000-€-Dämmung.
  2. BAFA BEG EM beantragen (4–8 Wochen Bearbeitung)
    Die BAFA prüft die Technische Projektbeschreibung und stellt den Zuwendungsbescheid aus. Erst danach dürfen Sie den Auftrag an Handwerksbetriebe vergeben.
  3. KfW 261 parallel beantragen
    Direkt nach BAFA-Antrag oder parallel – KfW 261 wird über Ihre Hausbank beantragt.
  4. Bochumer Ergänzungszuschuss beantragen (nach BAFA-Bescheid)
    Erst wenn der BAFA-Bescheid vorliegt, reichen Sie den kommunalen Zuschuss beim Stadtplanungsamt Bochum ein.
  5. progres.nrw beantragen (parallel zu BAFA möglich)
    Für PV- und Wärmepumpen-Förderung.
  6. Emschergenossenschaft „10.000 Grüne Dächer" beantragen (parallel zu BAFA möglich)
    Falls Sie eine Dachbegrünung planen.
  7. Bauphase mit Verwendungsnachweis
    Nach Abschluss der Maßnahme reichen Sie bei der BAFA einen Verwendungsnachweis ein, dokumentiert durch den Energieeffizienz-Experten.

Häufig gestellte Fragen zur Förderung in Bochum

Wer bekommt das Kommunale Modernisierungsprogramm in Bochum?

Eigentümerinnen und Eigentümer von höchstens 30 Wohnungen auf Bochumer Stadtgebiet, deren Immobilie im Fördergebiet „Cityradialen" liegt. Sie benötigen einen positiven BAFA-Bescheid, bevor Sie den städtischen Ergänzungszuschuss beantragen können. Die Förderrichtlinie wurde am 3. April 2025 aktualisiert.

Wie viel bekomme ich konkret?

Bei 60.000 € Baukosten, davon 50 % Dämmung (30.000 €), und optimalen Voraussetzungen (BAFA iSFP 20 %, Bochumer Zuschuss 25 %) ergibt sich rechnerisch eine Förderquote von 45 %. Ihr Eigenanteil sinkt auf 33.000 €. Den exakten Wert für Ihr Vorhaben berechnet unser Förderrechner.

Kann ich Steuerbonus und Förderung kombinieren?

Nein. § 35c EStG (Steuerbonus) und BAFA-/KfW-Zuschüsse schließen sich für dieselbe Maßnahme aus. Wichtig: Da der Bochumer Ergänzungszuschuss einen BAFA-Bescheid voraussetzt, entfällt bei Wahl der Steuer-Variante auch der städtische Zuschuss. Lassen Sie sich vorab von Ihrem Steuerberater und uns beraten.

Lassen Sie uns Ihre Förderung durchrechnen.

Tragen Sie die Eckdaten Ihres Vorhabens in das Formular ein – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einer konkreten Fördereinschätzung und schlagen Ihnen einen Termin für die kostenlose Vor-Ort-Begehung in Bochum vor.

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