Ratgeber

Brandschutz im Dachgeschoss: Was Sie wissen müssen.

Brandschutz ist ein zentrales Thema beim Dachgeschossausbau – aber oft vernachlässigt. In NRW gelten klare Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer von Bauteilen, an Rettungswege und an die Abschottung von Leitungen. Wir erklären die wichtigsten Begriffe und was sie für Ihr Vorhaben bedeuten.

Die Feuerwiderstandsklassen: F30, F60, F90

Die Feuerwiderstandsklasse gibt an, wie lange ein Bauteil einem definierten Brand standhält. Die Zahl steht für die Minuten: F30 = 30 Minuten, F60 = 60 Minuten, F90 = 90 Minuten. Im Dachgeschossausbau sind vor allem F30 und F60 relevant.

Was bedeuten die Klassen konkret?

  • F30 (feuerhemmend): Das Bauteil hält 30 Minuten einem Normbrand stand. Standard im Wohnungsbau.
  • F60 (hochfeuerhemmend): 60 Minuten Widerstand. Erforderlich bei zweigeschossigen Dachausbauten oder bei Gebäuden bestimmter Größenklassen.
  • F90 (feuerbeständig): 90 Minuten. Erforderlich in Sonderbauten, großen Mehrfamilienhäusern oder bei Reihenhäusern mit gemeinsamer Brandwand.

Welche Anforderungen gelten im Dachgeschoss?

Einfamilienhaus und kleines Mehrfamilienhaus (GK 1–3)

Bei typischen Bochumer Ein- und Zweifamilienhäusern sowie kleineren Mehrfamilienhäusern gelten die Anforderungen der Gebäudeklasse 1 bis 3 nach § 27 BauO NRW:

  • Tragende Wände und Decken: in der Regel keine Anforderung (Gebäudeklasse 1–2) oder feuerhemmend (GK 3)
  • Dachstuhl: tragende Bauteile können in Holzbauweise ohne Brandschutzverkleidung bleiben, wenn das Gebäude nicht größer als 400 m² Bruttogeschossfläche ist
  • Trennwände zwischen Nutzungseinheiten: feuerhemmend (F30) bei mehreren Wohneinheiten

Reihen- und Doppelhäuser

Bei Reihenhäusern ist die Brandwand zwischen den Einheiten das zentrale Element. Sie muss je nach Anforderung F60 oder F90 erreichen und 30 cm über die Dachhaut hinausragen – bei einem Dachgeschossausbau eine wichtige Detailfrage.

Großes Mehrfamilienhaus (GK 4–5)

Ab Gebäudeklasse 4 (in der Regel ab 3 Geschossen oder großen Grundflächen) gelten höhere Anforderungen:

  • Tragende Bauteile feuerhemmend (F30), teilweise hochfeuerhemmend (F60)
  • Brandschutzverkleidung für tragende Holzbauteile
  • Brandschutztechnische Abschottung von Leitungsdurchführungen
  • Zweiter Rettungsweg erforderlich (oft über die Fassade oder eine weitere Treppe)

Rettungswege im Dachgeschoss

Jeder Wohnraum im Dachgeschoss braucht einen zweiten Rettungsweg. In der Regel:

  • Erster Rettungsweg: das Treppenhaus
  • Zweiter Rettungsweg: in der Regel über Dachflächenfenster, die als Rettungsöffnung geeignet sind (mindestens 60 × 90 cm, Brüstungshöhe maximal 1,20 m, freie Zugänglichkeit)

Bei Räumen ohne ausreichendes Rettungsfenster muss eine Notleiter an der Fassade angebracht werden – oder die Treppe als zweiter Rettungsweg ertüchtigt werden. In der Praxis ist das Rettungsfenster die einfachste Lösung.

Brandschutz bei der Elektrik

Leitungsdurchführungen durch brandschutztechnisch relevante Bauteile (Wände, Decken) müssen fachgerecht abgeschottet werden. Das gilt auch für:

  • Elektroleitungen durch feuerhemmende Wände
  • Heizungs- und Wasserrohre durch Decken
  • Lüftungskanäle

Die Abschottung erfolgt mit Brandschutzschaum, -mörtel oder -manschetten. Der Elektriker und der Heizungsbauer müssen entsprechend geschult sein und die Abschottung dokumentieren.

Brandschutz in der Praxis

Bei typischen Dachgeschossausbauten in Bochum sind die Brandschutz-Anforderungen gut beherrschbar. Die wichtigsten Punkte:

  1. Rettungsfenster pro Raum – in der Praxis ein großes Dachflächenfenster
  2. Brandwand bei Reihenhäusern – 30 cm über Dachhaut, ggf. Verlängerung bei Aufstockung
  3. Leitungsabschottung – durch Trockenbauwände und Decken
  4. Materialien: Mineralwolle und Gipskarton sind nicht brennbar bzw. schwer entflammbar – Standard im Trockenbau
  5. Rauchmelder: in Schlafräumen und Fluren Pflicht (§ 49 BauO NRW), Einbau durch den Eigentümer

Sicherheit von Anfang an mitgedacht.

Wir achten auf die Einhaltung der Brandschutz-Anforderungen und stimmen die Planung mit dem Architekten und dem Bauordnungsamt ab.

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